Der Kirchenvorstand ist das Team, das die Kirchengemeinde leitet. Hauptamtliche und Kirchenvorsteher*innen arbeiten darin gemeinsam an der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben, von der Gestaltung der Gottesdienste und des Konfirmandenunterrichts über das Ortskirchenvermögen und die kirchlichen Gebäude bis hin zur Förderung des Gemeindeaufbaus.
Die Zahl der Kirchenvorsteher*innen richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder in der Gemeinde, von mindestens sechs bis maximal 15 Vertretern.
Dieses Leitungsgremium trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde.